Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette. Für komplexe Situationen kontaktieren Sie uns direkt.
→ Nicht sicher, welche Vignette? Nutzen Sie die AuswahlmatrixDie österreichische Autobahnvignette ist eine obligatorische Mautgenehmigung für die Nutzung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Sie wird von der ASFINAG verwaltet und ist für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen erforderlich. Sie ist in digitaler Form (an Ihr Kennzeichen gebunden) oder als physischer Klebeaufkleber erhältlich.
Alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die österreichische Autobahnen oder Schnellstraßen nutzen, benötigen eine gültige Vignette. Dies gilt auch für ausländisch zugelassene Fahrzeuge. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nutzen stattdessen das GO-Maut-System.
Nein. Elektrofahrzeuge unterliegen denselben Vignettenpflichten wie Benzin- oder Dieselfahrzeuge der gleichen Kategorie. Es gibt keine Befreiung aufgrund der Antriebsart.
Digitale Vignetten können online auf der ASFINAG-Website oder App gekauft werden. Physische Aufkleber sind an Tankstellen, Trafiken (Tabakläden), ASFINAG-Servicestellen, Automobilclub-Büros (ÖAMTC, ARBÖ) und den meisten Grenzübergängen nach Österreich erhältlich.
Ja. Digitale Vignetten können bis zu 30 Tage vor dem gewünschten Startdatum gekauft werden. Physische Aufkleber sind ganzjährig erhältlich. Die Jahresvignette für das Folgejahr ist ab ca. 15. November erhältlich.
Der physische Aufkleber muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe in der oberen linken Ecke (Fahrerseite), hinter dem Rückspiegel, angebracht werden. Entfernen Sie die Schutzfolie vorsichtig und drücken Sie fest. Bringen Sie den Aufkleber NICHT auf der Außenseite der Windschutzscheibe an. Falsche Anbringung kann zu einer Strafe führen.
Nein. Jede Vignette gilt nur für ein bestimmtes Fahrzeug. Die digitale Vignette ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden. Der physische Aufkleber kann nach dem Anbringen nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Bei digitalen Vignetten wird das Startdatum beim Kauf gewählt (heute oder bis zu 30 Tage im Voraus). Die Vignette wird um 00:00 Uhr des Startdatums gültig. Bei physischen Aufklebern wird das Startdatum am Verkaufsort auf dem Aufkleber abgekratzt.
Ja. Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Kaufjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres – ein Zeitraum von 14 Monaten. Das bedeutet, Sie können sie im November/Dezember kaufen und bis Januar des nächsten Jahres nutzen.
Nein. Die Vignette deckt Autobahnen und Schnellstraßen ab, die von ASFINAG verwaltet werden. Bundesstraßen und Ortsstraßen erfordern keine Vignette. Einige Tunnel und Gebirgspässe erfordern zusätzliche separate Mautgebühren, selbst mit gültiger Vignette.
Das Befahren österreichischer Autobahnen ohne gültige Vignette wird mit einer Strafe von bis zu 240 € für Pkw geahndet. Alternativ kann eine „Ersatzmaut" von 120 € vor Ort bezahlt werden. Bei Nichtzahlung kann eine formelle Geldstrafe von bis zu 3.000 € durch Verwaltungsverfahren verhängt werden.
ASFINAG nutzt eine Kombination aus automatisierten Kamerasystemen (die Kennzeichen lesen und gegen die digitale Vignettensdatenbank prüfen) und manuellen Straßenkontrollen durch Vollzugsbeamte. Ausländisch zugelassene Fahrzeuge werden ebenfalls kontrolliert.
Wenn ein physischer Aufkleber abfällt oder beschädigt wird, kann er nicht ersetzt werden. ASFINAG empfiehlt, auf die digitale Vignette umzusteigen, um dieses Risiko zu vermeiden. Bewahren Sie Ihren Kaufbeleg auf, aber beachten Sie, dass ein Beleg allein keine gültige Vignette darstellt.
Mietwagen in Österreich haben in der Regel bereits eine gültige Vignette vom Mietwagenunternehmen. Bestätigen Sie dies immer vor der Fahrzeugabholung. Wenn der Mietwagen keine Vignette hat, sind Sie für den Kauf einer Vignette verantwortlich, bevor Sie Autobahnen nutzen.
Ja. Alle Fahrzeuge, unabhängig vom Zulassungsland, benötigen eine gültige österreichische Vignette für die Nutzung österreichischer Autobahnen. Ausländisch zugelassene Fahrzeuge können Vignetten an Grenzübergängen, Tankstellen oder online kaufen.
Ein Motorrad mit Beiwagen gilt für Vignettenzwecke als Motorrad und verwendet den ermäßigten Motorradtarif. Der Beiwagen benötigt keine separate Vignette.
Nach dem Kauf einer digitalen Vignette erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail von ASFINAG. Sie können den Status Ihrer digitalen Vignette auch auf der ASFINAG-Website durch Eingabe Ihres Kennzeichens prüfen.
Das Startdatum einer digitalen Vignette kann bis zu 18 Tage vor dem ursprünglich gewählten Startdatum geändert werden. Danach ist das Datum festgelegt. Kontaktieren Sie den ASFINAG-Kundendienst für Unterstützung.